Pneumologie, Infektiologie und Schlafmedizin
Pneumologische Ambulanz
Pneumologische Ambulanz – wer kann sich vorstellen?
In unserer pneumologischen Ambulanz behandeln wir Patientinnen und Patienten entweder im Rahmen einer ärztlichen Wahlleistung oder im Rahmen einer kassenärztlichen Ermächtigung. Welche Möglichkeit für Sie zutrifft, hängt von Ihrer Versicherung und der Art der Überweisung ab.
1. Ärztliche Wahlleistung
Patientinnen und Patienten können sich als ärztliche Wahlleistung in unserer Ambulanz vorstellen, wenn sie eine Behandlung ausdrücklich durch Prof. Dr. Mayer wünschen.
Leistungen:
- Pneumologische Beratung, Untersuchung und Behandlung
- Schlafmedizinische Beratung, Untersuchung und Behandlung
Hinweis: Die Behandlung erfolgt als ärztliche Wahlleistung und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine gesonderte Vereinbarung ist erforderlich.
2. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten (kassenärztliche Behandlung im Rahmen der Ermächtigung)
Eine Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine hausärztliche Überweisung allein ist in der Regel nicht ausreichend.
Eine Vorstellung ist möglich:
- auf Überweisung von Lungenfachärztinnen und Lungenfachärzten
- auf Überweisung von Kassenärzten zur Durchführung bronchoskopischer Diagnostik
- auf Überweisung ermächtigter Ärztinnen und Ärzte der ViDia Kliniken zur Durchführung dringlicher pneumologischer Diagnostik
Unsicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Vorstellung in unserer Ambulanz möglich ist oder welche Überweisung benötigt wird, wenden Sie sich bitte vorab an unsere Ambulanz oder klären Sie dies mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt.






